Hier finden Sie von "Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen" bis "Zuzahlung" wichtige Informationen rund um Ihren Aufenthalt in der Orthoklinik Lüneburg.
Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen
Die Klinik berechnet den Kostenträgern oder „Selbstzahlern“ die erbrachten Leistungen nach dem Katalog der DRG-Fallpauschalen gemäß KHEntgG (§ 8) für „Belegkliniken“. Beachten Sie bitte den Aushang.
Ärztliche Leistungen und Leistungen von ärztlich geleiteten Einrichtungen (z. B. Labor) gehören nicht zu den Krankenhausleistungen. Diese rechnet der Belegarzt gesondert ab.
Aufenthalt außerhalb des Krankenzimmers
Wir freuen uns, wenn Ihre Genesung es erlaubt, dass Sie nicht mehr an das Bett gebunden sind. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie den Zeitpunkt, wann Sie aufstehen dürfen, mit Ihrem Arzt abstimmen. Verlassen Sie bitte Ihr Zimmer in angemessener Bekleidung. Während der Visiten, Behandlungszeiten und Mahlzeiten bitten wir Sie, in Ihrem Zimmer zu bleiben. Nach Rücksprache mit dem Arzt steht Ihnen auch unser Park zum Verweilen zur Verfügung. Das Krankenhausgelände verlassen Sie bitte aus versicherungstechnischen Gründen nicht.
Behandlung
Behandelt werden gesetzliche und private Mitglieder aller Krankenkassen und Sozialleistungsträger. Die Einweisung erfolgt über die in der Klinik zugelassenen Belegärzte. Auf Wunsch des Patienten können bestimmte Operationen ambulant durchgeführt werden.
Besucherinnen und Besucher
Informationen für Besucherinnen und Besucher finden Sie unter "Besucht werden".
Briefkasten/Post
Ihre Post können Sie in der Aufnahme abgeben. Dort erhalten Sie auch Briefmarken.
Bus- und Bahnverbindung
Busverbindungen zum Bahnhof und Bahnverbindungen erfragen Sie bitte in der Aufnahme. Wir helfen Ihnen weiter.